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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15 B   

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https://dejure.org/2015,103506
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15 B (https://dejure.org/2015,103506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 2 R 278/15 B (https://dejure.org/2015,103506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 2 R 278/15 B (https://dejure.org/2015,103506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Statusfeststellung nach §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Auch wenn dieser Streitwert von 5.000 EUR gerne mit dem Begriff eines "Regelstreitwerts" beschrieben wird, in nach der gesetzlichen Vorgaben nüchtern festzuhalten, dass er nicht etwa "in der Regel", sondern nur in den Ausnahmefällen heranzuziehen ist, in denen der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für eine Festsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG entsprechend der "Bedeutung der Sache" für den Kläger bietet (BSG, Beschluss vom 05. März 2010 - B 12 R 8/09 R -).

    Da bereits die Festsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG gemäß den klaren gesetzlichen Vorgaben nach dem "Ermessen" des Gerichts vorzunehmen ist, womit der Gesetzgeber insbesondere zum Ausdruck gebracht hat, dass eine überschlägige Abschätzung der Bedeutung ausreicht und dass insbesondere nicht deren präzise Berechnung bis auf die letzte Ziffer erforderlich ist, bleibt Raum für die Annahme eines Fehlens auch nur "genügender Anhaltspunkte" bzw. "hinreichender Anhaltspunkte" (BSG, Beschluss vom 05. März 2010 - B 12 R 8/09 R -) für eine Streitwertfestsetzung gemäß § 52 Abs. 1 GKG nur in solchen Fallgestaltungen, in denen der Sachverhalt keine Grundlage auch nur für eine überschlägige Abschätzung des wirtschaftlichen Interesses des Klägers am Ausgang des Rechtsstreits bietet, wie dies insbesondere häufig bei Streitigkeiten ohne vermögensrechtliche Relevanz anzunehmen sein wird.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Von Amts wegen besteht im Rahmen der summarischen Prüfung zur Festsetzung des Streitwertes insbesondere kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob neben der tatsächlich an den Beigeladenen entrichteten Vergütung auch weitere Beträge der Beitragsfestsetzung unter dem Gesichtspunkt zugrunde zu legen sein könnten, dass sich nach dem Entstehungsprinzip die Beitragshöhe bei Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt beurteilt und nicht lediglich nach dem (einkommensteuerrechtlich entscheidenden) einem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5; fortführend zB BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; zur Verfassungskonformität des Prinzips: BVerfG Beschluss vom 11.9.2008 - 1 BvR 2007/05 - SozR 4-2400 § 22 Nr. 3).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Von Amts wegen besteht im Rahmen der summarischen Prüfung zur Festsetzung des Streitwertes insbesondere kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob neben der tatsächlich an den Beigeladenen entrichteten Vergütung auch weitere Beträge der Beitragsfestsetzung unter dem Gesichtspunkt zugrunde zu legen sein könnten, dass sich nach dem Entstehungsprinzip die Beitragshöhe bei Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt beurteilt und nicht lediglich nach dem (einkommensteuerrechtlich entscheidenden) einem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5; fortführend zB BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; zur Verfassungskonformität des Prinzips: BVerfG Beschluss vom 11.9.2008 - 1 BvR 2007/05 - SozR 4-2400 § 22 Nr. 3).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Gerade weil der Gesetzgeber bei seinen fiskalischen Entscheidungen auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten hat (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 -, BVerfGE 106, 166), müssen diese auch zulasten der betroffenen Bürger entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zutreffend umgesetzt werden.
  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Von Amts wegen besteht im Rahmen der summarischen Prüfung zur Festsetzung des Streitwertes insbesondere kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob neben der tatsächlich an den Beigeladenen entrichteten Vergütung auch weitere Beträge der Beitragsfestsetzung unter dem Gesichtspunkt zugrunde zu legen sein könnten, dass sich nach dem Entstehungsprinzip die Beitragshöhe bei Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt beurteilt und nicht lediglich nach dem (einkommensteuerrechtlich entscheidenden) einem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5; fortführend zB BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; zur Verfassungskonformität des Prinzips: BVerfG Beschluss vom 11.9.2008 - 1 BvR 2007/05 - SozR 4-2400 § 22 Nr. 3).
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Von Amts wegen besteht im Rahmen der summarischen Prüfung zur Festsetzung des Streitwertes insbesondere kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob neben der tatsächlich an den Beigeladenen entrichteten Vergütung auch weitere Beträge der Beitragsfestsetzung unter dem Gesichtspunkt zugrunde zu legen sein könnten, dass sich nach dem Entstehungsprinzip die Beitragshöhe bei Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt beurteilt und nicht lediglich nach dem (einkommensteuerrechtlich entscheidenden) einem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5; fortführend zB BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; zur Verfassungskonformität des Prinzips: BVerfG Beschluss vom 11.9.2008 - 1 BvR 2007/05 - SozR 4-2400 § 22 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Das Berufungsverfahren ist bei dem Senat unter dem Aktenzeichen L 2 R 268/15 anhängig.
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